Bereits mehrere Studien kamen zu dem Ergebnis, dass der Hartz IV-Regelsatz nicht ausreicht, um das Existenzminimum zu decken. Eine aktuelle Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung bestätigt die Defizite und deckt zudem auf, wie bei der Berechnung der Regelsätze getrickst wird. Demnach erreicht das Grundsicherungsniveau nur gut ein Drittel des durchschnittlichen Lebensstandards.