Hintergrund: In Deutschland gilt die sogenannte „GEMA-Vermutung“. Die GEMA darf demnach automatisch davon ausgehen, dass jeder Künstler Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist. Dementsprechend muss jede Musik-CD, die anderweitig lizenziert ist, unter Angabe der Künstlernamen und weiterer Daten freigegeben werden. Um Probleme zu vermeiden, haben die Musikpiraten e.V. im Vorfeld alle Interpreten und Musikgruppen befragt, ob sie Mitglieder der GEMA sind. Dies wurde von allen Musikern verneint. Dennoch kam es bei manchen Musikstücken zu Problemen, weil es auf dem Sampler Stücke gibt, deren Urheber eine Namensgleichheit mit GEMA-Mitgliedern aufweisen.