Insgesamt ist die Erhebung einer einmaligen Netto-Vermögensabgabe mit beträchtlichen Risiken verbunden, und die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung sind nicht leicht zu erfüllen. Damit sollte eine Vermögensabgabe nur für absolute Ausnahmesituationen erwogen werden, wie sie
eine drohende staatliche Insolvenz darstellt. Im Vergleich zur Staatsinsolvenz könnte die Erhebung einer Vermögensabgabe aber wohl strukturierter und geordneter gestaltet werden. Sie entspräche dem Prinzip der nationalen Eigenverantwortung, nach dem zunächst die eigenen Steuerzahler für Verbindlichkeiten ihres Staates einstehen, bevor die Solidarität anderer Staaten gefordert ist.