Demzufolge entscheiden die Mitgliedstaaten weitgehend eigenverantwortlich über ihre jeweilige Finanz- und Wirtschaftspolitik, die Haftung für Verbindlichkeiten anderer Mitgliedstaaten ist weitgehend ausgeschlossen, und eine monetäre Staatsfinanzierung durch die gemeinsame Geldpolitik ist verboten. (..)
Eine (reale) Entschuldung über höhere Infl ation sollte angesichts des Stabilitätsauftrags des Eurosystems ausgeschlossen sein. (…)
Angesichts dessen liegt es zunächst nahe, zur Verringerung der Staatsschuld Staatsvermögen im Rahmen von Privatisierungen zu mobilisieren. Darüber hinaus stellt sich aber die Frage, ob in außergewöhnlichen nationalen Notsituationen zusätzlich zu Privatisierungen und herkömmlichen Konsolidierungsmaßnahmen, die auf die langfristige Erwirtschaftung erheblicher Primärüberschüsse zielen, auch vorhandenes privates Vermögen dazu beitragen kann, eine staatliche Insolvenz abzuwenden.