ICAN schreibt: „Dass Schweizer Banken Geld in die Weiterentwicklung von Massenvernichtungswaffen investieren, ist umso erstaunlicher, als dies in der Schweiz verboten ist. Seit der Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) vom 1. Januar 2013 gibt es ein gesetzliches Finanzierungsverbot von verbotenen Waffen. Darunter fallen auch die Atomwaffen, welche in Art. 7 Abs. 1 lit. a KMG aufgeführt sind“.