Gesetzliche Grundlage ist die Modernisierungsumlage, die es dem Vermieter erlaubt, dauerhaft elf Prozent der Kosten auf die Miete umzulegen.
Gesetzliche Grundlage ist die Modernisierungsumlage, die es dem Vermieter erlaubt, dauerhaft elf Prozent der Kosten auf die Miete umzulegen.