Was war passiert? Nun, nach Ansicht der Zulassungskommission der Medienanstalten (ZAK) sendet das Parlamentsfernsehen des Bundestages “im rechtsfreien Raum”:
Das Fernsehen des Deutschen Bundestages ist in seiner aktuellen Form nach Auffassung der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) ein Rundfunkangebot. Damit bedürfte es einer rundfunkrechtlichen Zulassung, die allerdings aus Sicht der ZAK nicht erteilt werden kann, da der Programmanbieter in diesem Fall ein Verfassungsorgan ist