Es steht nicht zur Diskussion, daß die Arbeit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wichtig und notwendig ist. Dennoch zeugt der Prüfakt aus dem Jahre 1983 über MAD MAX von Oberflächlichkeit und Ungenauigkeit der Arbeit der staatlichen Einrichtung. MAD MAX ist auf dem Index gelandet und die Altersfreigabe von 18 Jahren ist mit Sicherheit gerechtfertigt. Im Zuge der Recherchen über die verschnittene Filmfassung, die auf VOX ausgestrahlt wurde, kamen wir in den Besitz des Prüfaktes [..]