(04.10.2013) Es geht neben der Frage, wie ggf. die Polizeidaten auf den Laptops gesichert wurden und welche weiteren Vorkehrungen die IT-Firma getroffen hatte, den unberechtigten Zugriff Dritter auf die Daten zu verhindern, aber es geht auch um die grundsätzliche Problematik, auf welcher Grundlage hier möglicherweise Daten aus einem Ermittlungsverfahren an eine privatrechtliche Firma übertragen wurden“, erläutert Renner.
Ferner soll die Landesregierung darüber Auskunft geben, ob es sich um Daten aus einem laufenden oder abgeschlossenen Ermittlungsverfahren handelt und inwieweit personenbezogene Daten im Vorfeld anonymisiert wurden. Es gilt weiter zu prüfen, inwieweit die in Rede stehende Zur-Verfügung-Stellung von Daten aus konkreter Ermittlungstätigkeit von vornherein im Ausschreibungs- und Vergabeverfahren geplant war oder wann und durch wen an welcher Stelle entschieden wurde, ggf. sensible Polizeidaten an die ausführende IT-Firma zur Verfügung zu stellen.