09.09.2015 - 18:10 [ Golem ]

Leistungsschutzrecht: Kartellamt hält Googles Vorgehen gegen Verlage für begründet

Google zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung. „Das Bundeskartellamt hat klargestellt, dass Googles Reaktion auf das Leistungsschutzrecht keine Diskriminierung der von der VG Media vertretenen Verlage darstellt. Wir begrüßen dies, denn wir möchten keine juristischen Auseinandersetzungen mit Verlagen führen“, teilte der Konzern mit und fügte hinzu: „Viel lieber wollen wir mit ihnen zusammenarbeiten, um Besucher auf ihre Webseiten und Apps zu leiten, ihre Marken online zu stärken und digitalen Journalismus zu fördern.“

In diesem Monat wird zudem die Entscheidung in dem Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zum Streit zwischen Google und den Verlagen erwartet. Bereits im August 2014 hatte das Kartellamt festgestellt, dass Google im Streit um das Leistungsschutzrecht nicht seine Marktmacht missbraucht.
Nachtrag vom 9. September 2015, 17:00 Uhr

In der ausführlichen Begründung weist das Kartellamt die in der VG Media organisierten Verlage deutlich in die Schranken. Mit dem Leistungsschutzrecht hätten die Verlage vom Gesetzgeber lediglich ein Instrument bekommen, das am Markt monetarisiert werden könnte. „Das Recht gibt ihnen jedoch keine Gewähr, dass dieser Versuch auch erfolgreich ist“, heißt es weiter. Ein kartellrechtlicher Zwang für Google, sein bislang legales Geschäftsmodell zu ändern, bestehe grundsätzlich nicht. Zudem bestehe am Geschäftsmodell Suchmaschine auch ein Interesse der Allgemeinheit. „Würde das Konzept der universalen Verlinkbarkeit – zu dem notwendig auch die Möglichkeit zur Beschreibung des Links gehört, auch automatisiert – beeinträchtigt, weil Suchmaschinenanbieter zwingend in Geschäftsverhandlungen mit bestimmten Webseitenbetreibern oder deren Repräsentanten eintreten müssten, so wären auch die Nutzer die Leidtragenden“, schreibt das Kartellamt.

Mit Blick auf die Tatsache, dass Googles Wettbewerbern keine kostenlose Nutzung eingeräumt wurde, stellte sich das Kartellamt ebenfalls auf die Seite des Konzerns. Für den Wettbewerbsnachteil der kleinen Suchmaschinen sei „vorrangig nicht Google verantwortlich, sondern die Einführung des Leistungsschutzrechtes, das für alle Suchmaschinenanbieter ein neues rechtliches Risiko geschaffen hat“.