Bislang ist in Deutschland und anderswo auf der Welt die konkrete sprachliche Umsetzung tagespolitischer oder anderer Meldungen mit dem Urheberrecht geschützt, nicht aber der Inhalt. Das ist in demokratischen Staaten unter anderem deshalb notwendig, weil sich Skandale sonst mit Verweis auf „Geistiges Eigentum“ unterdrücken ließen. Trotzdem hat die Koalition aus Union und FDP nun beschlossen, den deutschen Verlegern ein von CDU und SPD vor der Wahl 2009 versprochenes neues Monopolrecht zu gewähren, das sich mit der Pressefreiheit nur sehr bedingt vereinbaren lässt.