Hintergrund ist, dass der ehemalige saarländische Ministerpräsident als Mitglied der jeweiligen Bundesversammlung bei den Bundespräsidentenwahlen 2009 und 2010 „mitentscheidend tätig“ gewesen. Deshalb sei er in diesen beiden Organstreitverfahren „von der Ausübung seines Richteramtes ausgeschlossen“.