Das Sächsische Innenministerium hat von der Kölner Anwaltskanzlei Obladen Gaessler eine ungewöhnliche Abmahnung in Verbindung mit der Beschlagnahmung von Kino.to zugestellt bekommen. Die Kriminalpolizei Sachsen hat gegen das Telemediengesetz in Bezug auf die Impressumspflicht verstoßen, weil sich auf der Seite lediglich ein Hinweis der Kriminalpolizei, aber kein Impressum befindet, so die Begründung.