Der Vater zweier getöteter Kinder hatte sich dagegen gewehrt, dass gegen die Soldaten keine Anklage erhoben wurde. Der Generalbundesanwalt hatte nämlich keinen Tatverdacht gesehen. Diese Entscheidung sei in Ordnung gewesen, meint das Bundesverfassungsgericht. Der Generalbundesanwalt habe ausreichend ermittelt.