(21.4.) Nach knapp drei Jahren gerichtlicher Verfahrensverschleppung kriminalisiert das Gericht friedlichen Protest gegen Atomkraft als „demokratieschädlich“ und „nicht sozial adäquat“.(…)
Hauptsächlich ging es in dem Verfahren um den Vorwurf der Nötigung. Der einzige, der als Nötigungsopfer in Betracht kommt, ist der Lokführer des CASTOR-Zuges. Der Richter hielt es jedoch nicht einmal für nötig, diesen Lokführer als Zeugen zu vernehmen. Es interessierte das Gericht nicht, ob jemand tatsächlich genötigt worden ist, wie das die angeblich genötigte Person empfunden hat und inwieweit dies persönliche Auswirkungen für den Lokführer des CASTOR-Zuges hatte. Das Gericht erklärte per se, dass der Lokführer als „Nötigungsopfer tauglich“ sei und weiteres Nachfragen für die Beweisaufnahme „nicht von Bedeutung“ sei.