In dem von etwa 90 Prozent der Teilnehmer angenommenen Leitantrag zur Neustrukturierung der Medienlandschaft heißt es, dass Artikel 5 des Grundgesetzes durch einen neuen Rundfunkstaatsvertrag konkretisiert werden soll, damit „Unterhaltungsprogramme nur im Bereich der kulturellen Bildung weiter möglich [sind], jedoch nicht da, wo sie auch von Privaten geboten werden“.