Das Auswärtige Amt in Berlin bekräftigte, dass die Bundesregierung den israelischen Siedlungsbau in den besetzten Palästinensergebieten für völkerrechtswidrig hält. Dieser beeinträchtige die Möglichkeit eines Friedensprozesses und erschwere eine verhandelte Zwei-Staaten-Lösung.
Auch die EU distanzierte sich von der Entscheidung.