Anfang des Jahres haben wir schon einmal über den laufenden Prozess rund um das Internet-Meme Technoviking berichtet (vgl. “Der Technoviking-Prozess“) . Bei der gerichtlichen Auseinandersetzung geht es darum, dass sich der unfreiwillige Hauptdarsteller eines im Rahmen der Fuckparade 2000 in Berlin aufgezeichneten Videos (siehe Embed) in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht und von dem Video-Künstler Matthias Fritsch 2005 Entschädigung, sämtliche Einnahmen die mit dem Video erzielt wurden sowie eine weitreichende Unterlassungserklärung fordert.