In der Gewerkschaftszeitung „VER.DI PUBLIK“ hatte ein im Fallmanagement tätiger Mitarbeiter diese Sanktionsquote bestätigt. So sagte dieser in einem Leserbrief: „Hinterfragen muss man die Intention des Gesetzgebers, der für die Argen Soll-Quoten vorschreibt, d.h. wie viele Sanktionen durchzuführen sind. An diesem Punkt wird nicht nach Qualität und Sinnhaftigkeit gefragt, sondern ausschließlich nach Quantität und Einsparpotentialen.“ (VER.DI PUBLIK, Nr. 04 / S. 14).