Logischerweise werden wir auch niemanden deswegen abmahnen oder in irgendeiner Art dagegen juristisch vorgehen. Grundsätzlich gilt: Erlaubt ist die Übernahme der Artikelüberschrift nebst Anrisstext oder eine vergleichbare Textlänge.
Logischerweise werden wir auch niemanden deswegen abmahnen oder in irgendeiner Art dagegen juristisch vorgehen. Grundsätzlich gilt: Erlaubt ist die Übernahme der Artikelüberschrift nebst Anrisstext oder eine vergleichbare Textlänge.