Ausschüsse der Länderkammer fordern, Hotspot-Anbieter grundsätzlich von der Störerhaftung auszuschließen. Gestrichen werden soll ihnen zufolge ferner eine Klausel, die „gefahrgeneigte Dienste“ speziell in die Verantwortung nehmen will.
Ausschüsse der Länderkammer fordern, Hotspot-Anbieter grundsätzlich von der Störerhaftung auszuschließen. Gestrichen werden soll ihnen zufolge ferner eine Klausel, die „gefahrgeneigte Dienste“ speziell in die Verantwortung nehmen will.