20.06.2015 - 18:00 [ Bundesgerichtshof ]

Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen

Urteil vom 18. Juni 2015 – I ZR 14/14

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass die Wiedergabe von Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen im Allgemeinen keine – vergütungspflichtige – öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechtsgesetzes darstellt.