Mehrere Beschuldigte seien zwar vorbestraft. Die Taten lägen aber sehr lange zurück, sodass eine Wiederholungsgefahr für Gewaltstraftaten nicht konstruiert werden konnte.
Mehrere Beschuldigte seien zwar vorbestraft. Die Taten lägen aber sehr lange zurück, sodass eine Wiederholungsgefahr für Gewaltstraftaten nicht konstruiert werden konnte.