Der bloße Betrieb ist dagegen nicht ordnungswidrig. Sicher nur ein lässlicher Formulierungsfehler der Pressestelle, aber der schafft es im ungünstigsten Fall ja genau so in die Zeitung oder ins Wochenblatt.
Der bloße Betrieb ist dagegen nicht ordnungswidrig. Sicher nur ein lässlicher Formulierungsfehler der Pressestelle, aber der schafft es im ungünstigsten Fall ja genau so in die Zeitung oder ins Wochenblatt.