Nach fast vier Jahren Ermittlungen und drei Verhandlungstagen kam es heute im Amtsgericht Merseburg zu einem Freispruch der angeklagten Anti-Atom- und Robin-Wood-AktivistInnen. (…)
Der Richter führte aus, dass es für den Straftatbestand der Nötigung immer ein Nötigungsopfer geben muss. Nach der Zeugenvernehmung am zweiten Verhandlungstag wurde deutlich, dass dieses Nötigungsopfer nicht vorhanden ist. Demzufolge fiel nach 12 Minuten Verhandlungsdauer das Urteil des Richters auf Freispruch aller Angeklagten.