Zu den wesentlichen zu vergesellschaftlichen Gütern zählen dabei Stromversorgung, Luftverkehr, Telekommunikation sowie weitere von entsprechenden Kommissionen festzulegende Güter. Des Weiteren sollen Flüsse und Seen, Quellen und das Grundwasser, Mineralien und Bodenschätze, Radio und Fernsehkanäle, Mobilnetz und Internetanbieter in öffentliches Eigentum überführt werden.