Dieser liege teilweise um 30 Prozent unter dem Nennwert, weshalb dieses Verfahren auf einen freiwilligen Forderungsverzicht der Gläubiger hinausliefe.
Dieser liege teilweise um 30 Prozent unter dem Nennwert, weshalb dieses Verfahren auf einen freiwilligen Forderungsverzicht der Gläubiger hinausliefe.