Die von mir an dieser Stelle vor einigen Wochen beschriebenen effektiven Gegenmaßnahmen gegen die Gratis-Bild-Aktion haben anscheinend einige Nachahmer gefunden. Offensichtlich sieht die Axel-Springer AG sich nun gezwungen, einen Weg zu finden, den Auskunftsgesuchen nach Bundesdatenschutzgesetz keine Folge leisten zu müssen.
Die unten dokumentierte Email erreichte heute Morgen alle Personen, die ihren Widerspruch gegen die BILD-Zustellung mit einem Auskunftsgesuch und Löschantrag nach Bundesdatenschutzgesetz verbunden hatten.
Darin unterstellt man den datenschutzbewussten Bürgern (und wohl allem voran mir) “einen rechtswidrigen Eingriff in unseren … Gewerbebetrieb” und “Computersabotage gem. § 303 b StGB.” und fordert die Einsendung einer Personalausweiskopie.