Unklar ist, ob Caspars Behörde auch in diesem Fall als Regulierungsbehörde zuständig ist. Denn eine Datenübermittlung an Google unterliegt zwar dem Datenschutzrecht, die Telefonfunktion des Smartphones fällt aber unter das Telekommunikationsrecht. Damit jedoch ist die Bundesdatenschutzbehörde von Andrea Voßhoff zuständig. Diese hat sich bislang noch nicht zu dem Thema geäußert. Anfragen von Golem.de bei verschiedenen Verbänden laufen derzeit