In den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes wird außerdem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung behandelt. Simone Kuhlmann schreibt hierzu: „Dieses schützt nicht nur die Freiheit der Person, selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu bestimmen, sondern auch das Recht des Einzelnen, seine Privatsphäre von unerwünschter Einflussnahme anderer freizuhalten und die Möglichkeit, selbst darüber zu entscheiden, mit welchen Personen und in welchem Umfang er mit ihnen Kontakt haben will, wozu auch das Recht zählt, im privaten Bereich von aufgedrängter Werbung verschont zu bleiben.“