Mit heute veröffentlichtem Urteil vom 12.01.2012 hat das Landgericht München I entschieden, dass Anbieter kostenloser Hotspots ihre Nutzer nicht identifizieren müssen. Damit dürfen WLAN-Internetzugänge beispielsweise in Hotels, Gaststätten, Bahnhöfen und Flughäfen weiterhin anonym angeboten werden.