18.03.2012 - 11:14 [ Golem ]

Gericht macht One-Click-Hoster haftbar, aber…

Laut Rapidshare sei das Urteil kein Grund für Jubelmeldungen der Gema. Denn das Gericht sei von seiner bisherigen Haltung abgewichen, wonach das Geschäftsmodell von Rapidshare nicht von der Rechtsordnung gebilligt sei. Auch habe das Gericht erstmals anerkannt, dass Dateien erst dann öffentlich zugänglich werden, wenn die Links durch den Benutzer im Internet veröffentlicht würden. Die Verpflichtung von Rapidshare liege nur darin „Piraterie dort zu bekämpfen, wo illegale Dateien tatsächlich verbreitet werden, nämlich auf den einschlägigen Link-Seiten. Genau das tut Rapidshare bereits seit Jahren“, so der Schweizer Betreiber.