Einen ersten Durchbruch konnten Kläger vor dem Sozialgericht Berlin erreichen. Die Richter urteilten, dass der derzeit bemessene Hartz IV Regelsatz gegen die bundesdeutsche Verfassung verstößt. In dem heute veröffentlichten Urteil bescheinigten die Richter den Regelleistungen eine „Verletzung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum“.