Ein Schritt vor und zwei zurück: Dem Europäischen Gerichtshof zufolge sind dynamische IP-Adressen personenbezogene Daten. Gleichzeitig erklärt er Teile des deutschen Datenschutzrechts für ungültig. Für rechtliche Klarheit bräuchte es nun weitere Gerichtsurteile – oder eine politische Lösung.