(29.3.2018) Nach einem offenen Brief europäischer Nachrichtenagenturen hat Axel Voss diese neben den Verlegern als zweite Partei in das mögliche Gesetz eingefügt. Reda schreibt dazu:
Im Vergleich zu individuellen News-Seiten, stellen Nachrichtenagenturen oft nur die grundlegenden Fakten über das, was passiert ist, zusammen. [Das Leistungsschutzrecht] auf diese auszuweiten, kommt daher dem nahe, ihnen die Kontrolle über die Verbreitung der Fakten selbst zu geben – etwas, für das das Urheberrecht eigentlich nie gedacht war.