Der Ermittlungsrichter beim BGH beurteilte die Abhöraktion entsprechend als rechtswidrig, die Bundesanwaltschaft hat dagegen sofortige Beschwerde eingelegt. Auf Anfrage erklärte die Karlsruher Behörde allerdings trotz dessen, dass sie selbstverständlich den gesetzlichen Schutz von Rechtsanwälten beachte.