Der Entschließungsantrag würde einen Eingriff in die Gewaltenteilung bedeuten, wenn die Exekutive an ihn gebunden wäre. Daher hat er nur auffordernden Charakter
Der Entschließungsantrag würde einen Eingriff in die Gewaltenteilung bedeuten, wenn die Exekutive an ihn gebunden wäre. Daher hat er nur auffordernden Charakter