Zu überkommenen Kontroversen hinsichtlich der maßgeblichen rechtlichen Kriterien für die Feststellung des Vorliegens oder Fehlens von Einwilligungsfähigkeit haben sich in jüngster Zeit neue Rechtsentwicklungen ergeben, von denen zwei besonders hervorzuheben sind. Dies betrifft zum einen das von Gerichten und Gesetzgeber zunehmend betonte Postulat der jedenfalls kommunikativen Einbeziehung auch nicht einwilligungsfähiger Personen in die Entscheidungsfindung. Zum anderen ist eine grundsätzliche medizinethische Diskussion zu Konzepten assistierter Selbstbestimmung und unterstützter Entscheidungsfähigkeit im Gange, deren Auswirkungen auch auf rechtlicher Ebene relevant werden.