Eine solche einschüchternde Wirkung könne laut Bundesverfassungsgericht geeignet sein, die Bereitschaft der Redaktion erheblich zu beeinträchtigen, auch in Zukunft staatliche Angelegenheiten zum Gegenstand kritischer Recherchen und Berichterstattung zu machen. Aber diese kritische Berichterstattung gehört zu den Grundlagen der Demokratie.