Geplant ist zum Beispiel auch, DNA-Proben in Strafverfahren künftig nicht mehr nur auf Mann oder Frau auszuwerten, sondern auch auf äußerliche Merkmale wie zum Beispiel die Haarfarbe.
Geplant ist zum Beispiel auch, DNA-Proben in Strafverfahren künftig nicht mehr nur auf Mann oder Frau auszuwerten, sondern auch auf äußerliche Merkmale wie zum Beispiel die Haarfarbe.