Der Anwalt Fausto Jarrin erklärte in einem Interview mit dem lateinamerikanischen Fernsehsender Telesur, der Präsident könne zwar einzelne Funktionen delegieren, jedoch nicht sein komplettes Amt in andere Hände legen. Bei längerer Abwesenheiten des Präsidenten aus gesundheitlichen Gründen oder sonstiger Unfähigkeit hat dieser zurückzutreten oder wird abgesetzt, sein Amt würde dann vom Vize-Präsidenten weiter geführt.