Denn wenn allein die Möglichkeit, dass es zu Gewalt kommt, den Rebellionsvorwurf rechtfertigt, dann könnte letztlich jeder Organisator einer Demonstration am Ende des Tages wegen schwerster politischer Straftaten angeklagt werden. Das wäre ein tiefer Eingriff in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die unser freiheitlich-demokratisches Grundgesetz schützt.