Die Entscheidung zur Aussetzung ist keine wirkliche Überraschung – angesichts dessen, dass sich andere Länder, zuerst Dänemark, dann Norwegen, Island, Bulgarien, Irland, die Niederlande und – auf bestimmte Chargen begrenzt – auch Österreich, Estland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Italien und Rumänien zu einem solchen Schritt entschlossen hatten und dazu auch Fälle von schweren Blutgerinnseln zur Begründung angegeben wurden.