Das am 1. August 2007 in Kraft getretene Ethikratgesetz bildet die Grundlage für seine Tätigkeit. Die konstituierende Sitzung fand am 11. April 2008 im Reichstagsgebäude in Berlin statt. Sechsundzwanzig Mitglieder werden hälftig von Bundesregierung und Bundestag vorgeschlagen und vom Bundestagspräsidenten für vier Jahre berufen. Durch dieses Verfahren „sollen unterschiedliche ethische Ansätze und ein plurales Meinungsspektrum vertreten sein“. Die Unabhängigkeit soll unter anderem durch das Verbot der Mitgliedschaft in Parlament und Regierung sichergestellt werden.