22.07.2015 - 03:18 [ Junge Welt ]

Der Maji-Mythos

(18.Juli) Bei diesen Dokumenten handelte es sich um Abkommen, die von den Afrikanern ohne genaue Kenntnis des Inhalts unterzeichnet wurden. Peters versprach seinen »Vertragspartnern« Schutz vor Feinden und bekam im Gegenzug Zustimmung zu weitreichenden Rechten für die von ihm repräsentierte Kolonialgesellschaft. Diese durfte nun den Dokumenten zufolge Truppen ins Land schicken, eine Verwaltung aufbauen, Steuern erheben und vieles mehr. Kurz: Die »Schutzverträge« waren nichts anderes als eine mit Hilfe von leeren Versprechungen und Lügen durchgesetzte Abtretung der Souveränität ganzer Landstriche an die selbsternannten neuen Kolonialherren.
Obwohl Peters’ erste kolonisatorische Schritte auf dem Gebiet des heutigen Tansania von Politik und in Afrika engagierten deutschen Firmen zunächst abgelehnt wurde, blieb er hartnäckig. Der Vorsitzende des bald in »Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft« umbenannten Kolonialvereins drohte schließlich damit, sich zwecks Partnerschaft bei der kolonialen Erschließung Ostafrikas an den belgischen König zu wenden. Daraufhin lenkten die maßgeblichen Kräfte in Deutschland ein. Reichskanzler Otto von Bismarck stellte Peters kaiserliche Schutzbriefe aus, die die Grundlage der politischen Etablierung der Kolonie Deutsch-Ostafrika darstellten.