08.01.2012 - 16:52 [ Rechtslupe ]

Der `doppelt schnelle` Internetzugang

Die Unity Media NRW GmbH und die Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG warben damit, die von ihnen angebotenen Internetverbindungen seien “doppelt so schnell wie normales DSL”. Auf Antrag eines Konkurrenzanbieters hatte das Landgericht Köln diese Werbung per einstweiliger Verfügung vorläufig untersagt.