15.04.2014 - 14:03 [ Junge Welt ]

Der DGB rudert zurück

Tarifeinheit bedeutet: Überschneiden sich in einem Betrieb die Geltungsbereiche mehrerer Tarifverträge, die von unterschiedlichen Gewerkschaften geschlossen wurden, so soll nur derjenige Vertrag anwendbar sein, an den die Mehrzahl der Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb gebunden ist. Entscheidend ist folglich, welche der konkurrierenden Gewerkschaften im Betrieb mehr Mitglieder hat, was notfalls vor Gericht ausgefochten werden muß. Tarifverträge von Gewerkschaften, die im jeweiligen Betrieb in der Minderheit sind, wären bedeutungslos. Dies verletzt die Koalitionsfreiheit dieser Gewerkschaften und ihrer Mitglieder.