Das schwedische Energieunternehmen Vattenfall hat angekündigt, wegen des in Deutschland beschlossenen Atomausstiegs ein internationales Schiedsgerichtsverfahren (Investor-Staat-Schiedsverfahren) gegen die Bundesregierung anzustreben. Vattenfall beruft sich auf seine Rechte aus dem Energiecharta-Vertrag, einem internationalen Handels- und Investitionsabkommen im Energiebereich. Dieser Vertrag gibt, so wie viele internationale Investitionsverträge, ausländischen Investoren das Recht, außerhalb staatlicher Gerichte des Gastlandes direkt vor ad hoc eingesetzten internationalen Schiedsgerichten gegen staatliche Maßnahmen zu klagen.
Wegen der Stilllegung der AKWs Krümmel und Brunsbüttel wird Vattenfall voraussichtlich deutlich über 1 Mrd. Euro Schadensersatz verlangen.