08.03.2011 - 16:02 [ law blog ]

Datentarife: Kunde hat Anspruch auf Beratung

Knapp 1.000 Euro sollte ein Smartphone-Nutzer für Datenverkehr bezahlen. Doch mit dieser Forderung blitzte sein Provider jetzt am Landgericht Münster ab. Grund: Die Telefonfirma hat Beratungs- und Warnpflichten aus dem Mobilfunkvertrag verletzt.

Für sein erstes Smartphone ließ sich der Kunde einen Volumentarif aufschwatzen. Motto: Schauen sie erst mal, wie viele Daten sie verbrauchen, dann lässt sich immer noch ein Datenpaket oder eine Flatrate dazu buchen. Teil des mitgelieferten Smartphones war aber auch eine Navigationssoftware, die schon mal eigenständig Updates lud.
Im Volumentarif kostete eine Datenverbindung mit bescheidenen 31,15 MB bereits 637,94 €.