16.04.2011 - 13:08 [ Telepolis ]

Das sind meine Akten

Das am 1. Januar 2006 in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gibt Bürgern einen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden. Das Erfragen von Auskünften respektive Akteneinsicht muss nach IFG nicht begründet werden, die Antragsstellung kann formlos schriftlich, mündlich oder telefonisch gestellt werden. Für den durch eine Anfrage entstehenden Aufwand können Behörden Gebühren von bis 500 € erheben.